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Fragen & Antworten

Wie funktioniert die Tafel? Die Idee, die hinter den Tafeln steckt, ist bestechend einfach. Nicht alle Menschen haben ihr täglich Brot – und dennoch gibt es Lebensmittel im Überfluss. Auf der einen Seite gibt es Lebensmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, aber qualitativ noch einwandfrei sind. Auf der anderen Seite gibt es Bedürftige, die diese Lebensmittelhilfe gebrauchen können. Die Tafeln bilden die Brücke zwischen Armut und Überfluss und bemühen sich mit ehrenamtlichen Helfern um einen Ausgleich. Die Tafeln helfen so wirtschaftlich benachteiligten Menschen eine schwierige Zeit zu überbrücken und geben ihnen dadurch Motivation für die Zukunft. Wer kann Lebensmittel über die Laatzener Tafel beziehen? Alle Personen die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung (ehenmals Sozialhilfe) erhalten und ihren Wohnsitz in Hemmingen, Laatzen oder Pattensen haben. Ab 20.11.2011 können sich auch Bezieher von „Wohngeld“ (wird durch die jeweilige Stadtverwaltung gezahlt) und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei der Tafel registrieren lassen. Welche Nachweise muss ich erbringen? Nach Vorlage eines aktuellen Leistungsbescheids und des Personalausweises oder eines Passes wird eine „Berechtigungskarte“ (Ausweis) für die Laatzener Tafel ausgestellt. Achten Sie bitte frühzeitig auf das Ablaufdatum ihres Bescheides und tragen Sie für die rechtzeitige Vorlage Ihrer Unterlagen Sorge, damit der Ausweis verlängert oder ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann. Wir wollen die Lebensmittel sozial gerecht verteilen und bitten um Verständnis dafür, dass unsere Helfer Ihnen ohne gültigen Ausweis keine Lebensmittel aushändigen dürfen.

Können religionstypische Ernährungsgewohnheiten berücksichtigt werden?

Bitte informieren Sie uns bereits zur Registrierung über mögliche kulturtypische oder religionsspezifische Nahrungsgewohnheiten, über notwendige diätische Kost oder den Verzicht auf bestimmte Fleischsorten. Nur so können wir versuchen, entsprechende Wünsche zu berücksichtigen. Dies hängt aber im wesentlichen von den gespendeten Lebensmitteln ab. Da wir darauf keinen Einfluss haben, können wir auch keine Garantie dafür übernehmen. Welche Lebensmittel werden ausgegeben?. Die Tafel verteilt Lebensmittel, die im Wirtschaftsprozess nicht mehr verwendet werden können, aber qualitativ noch einwandfrei sind. Wie geht es dann weiter? Bei der Erstregistrierung erhalten Sie je nach Ausgabestelle einen Abholtermin und einen Tafelausweis. Von jetzt an können Sie einmal in der Woche Lebensmittel erhalten. Zur Ausgabe legen Sie Ihren Tafelausweis vor. Bitte bringen Sie zur Ausgabe Taschen bzw. Beutel mit.

Erhalte ich gleich nach der Registrierung Lebensmittel?

Sofern genügend Lebensmittel am Tag der Registrierung vorhanden sind, können Sie direkt nach der Registrierung Lebensmittel in Empfang nehmen. Dies gilt für Hemmingen/Arnum und Pattensen. In Laatzen erfolgt die Registrierung Mittwochs, die Lebensmittelausgabe am Montag, Dienstag und Freitag.

Kostet die Lebensmittelausgabe etwas?

Ja. Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt gegen einen symbolischen Betrag. Ab 1.7.2011 beträgt dieser pro Erwachsener 2,00 € und pro Kind 0,50 €, jedoch maximal 4,50 €.

Was ist wenn ich die Ausgabestellen nicht aufsuchen kann?

Stark gehbeeinträchtigte oder erkrankte Personen können einen Bevollmächtigten zur Abholung benennen. Unter Umständen ist auch eine Lieferung zu Ihrer Wohnung möglich.           nach oben